Anwalt | Verkehrsrecht | Mainz |Rechtsanwalt Andreas Ackenheil berät Sie bei Mainz,Wiesbaden und bundesweit in allen Rechtsfragen des Verkehrsrechts.

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Autounfall

Jeden Tag geschehen auf Deutschlands Straßen zahlreiche Autounfälle. Nicht immer ist sofort ersichtlich, wer eigentlich die Schuld trägt. Sollten Sie einmal in einen Verkehrsunfall verwickelt sein, ist es gut, wenn Sie Ruhe bewahren und wissen, was zu tun ist. Zunächst sollten Sie sich im Klaren sein, welche Daten Sie von Ihrem Unfallgegenüber benötigen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

Verkehrskontrolle...

Regelmäßig finden auf den Straßen Verkehrskontrollen statt. Oftmals sind die Fahrer verunsichert, was nun alles auf sie zukommen kann. Doch was dürfen Polizisten bei einer Verkehrskontrolle eigentlich? Welche Fragen dürfen im Rahmen einer Verkehrskontrolle gestellt werden. Mit welchen Folgen müssen Sie rechnen wenn Sie mit zu viel Promille, Drogen konsumiert oder ohne Führerschein beim Autofahren angehalten wurden?
Wer als Autofahrer am Straßenverkehr teilnimmt, wird mit einer ganzen Reihe von Rechten und Pflichten konfrontiert. Es ist nicht immer leicht, hier den Überblick zu behalten. Stimmt es, dass immer derjenige, der auffährt, die Schuld hat? Und was sind die Folgen, wenn ich zu schnell gefahren bin?

Anwalt für Verkehrsrecht

Mögliche Ansprüche können erst mit einer kompetenten Rechtsvertretung durchgesetzt werden. Auch wenn Sie unschuldig in einen Unfall verwickelt wurden, hat die gegnerische Versicherung immer handfeste Argumente, gegen die Sie allein kaum ankommen.
Die Kosten für die Beauftragung eines Verkehrsanwalt werden komplett von der gegnerischen Versicherung übernommen, wenn Ihr Unfallgegner allein für den Unfall haftet.
Wir beraten und vertreten Sie insbesondere bei der Unfallschadenregulierung, Schmerzensgeldfragen und bei der Verteidigung in Verkehrsstrafsachen.
Die Ackenheil Anwaltskanzlei vertritt die Geschädigten von Verkehrsunfällen und hilft Ihnen dabei, einen entsprechenden Schadensausgleich durchzusetzen. Bei Unfall- Geschädigten ist zu berücksichtigen, dass diese für die Kosten eines Rechtsanwaltes nicht aufzukommen haben. Die Kosten des Rechtsanwaltes eines Verkehrsunfalls- Geschädigten müssen in Verkehrsunfallsachen stets von dem Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung im Rahmen des Schadensersatzausgleiches getragen werden. Aber auch Unfallverursacher, die ihr Prozessrisiko verringern möchten, bieten wir kompetente Beratung an.




Weitere Informationen unter : Verkehrsrecht Anwalt Mainz

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