Verkehrsunfälle | schlechte Witterung | Glatteis
Mitschuld


Werden die Straßen im Herbst durch das nasse Laub und im Winter durch Schnee und Eis rutschig, so kann es schnell zu Unfällen kommen - insbesondere dann wenn keine Winterreifen aufgezogen oder nicht mit angepasster Geschwindigkeit gefahren wurde. Kommt es hierbei dann zu Unfällen muss der Fahrer diesen selber tragen. Dieses ergibt sich aus § 7 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG). Allerdings wird auch der Fahrer des Fahrzeuges selbst herangezogen, wenn nicht der Halter selbst das Auto fährt, § 18 StVG. Gegen den Fahrer spricht dabei zunächst einmal ein sogenannter "Beweis des ersten Anscheins". Demnach wird vermutet, dass derjenige, der auf glatter Fahrbahn ins Schleudern kommt und so einen Unfall verursacht daran auch Schuld ist. Er muss dann gegebenenfalls beweisen, dass dieses nicht so war (BGH, Az.: VI ZR 18/76).

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